- Anschlussexport
- 1. Begriff: Exporteure bedienen sich zur teilweisen oder vollständigen Durchführung ihrer Exporte (⇡ Ausfuhr) der Exportorganisationen anderer Unternehmungen, ohne dass es dabei zur Errichtung von gemeinsamen Exportorganisationen kommen muss. Auch als Huckepack-Export (Piggy Back, Complementary Marketing) bezeichnet.- 2. Grundformen: (1) Einseitiger A.: Inländische Unternehmung bedient sich zum Export der Exportorganisationen eines anderen Unternehmens; (2) wechselseitiger A.: Gegenseitige Zurverfügungstellung der ⇡ Vertriebsorganisationen zweier oder mehrerer Hersteller verschiedener Länder. Erfolg ist bes. bei sich ergänzenden Leistungsprogrammen zu erwarten.- Vgl. auch ⇡ Exportgemeinschaft.
Lexikon der Economics. 2013.